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Mitgliedschaft in der DLRG

Mitglied in der DLRG kann man von Geburt an werden. Eine Mitgliedschaft ist nur in den Ortsgruppen möglich.

Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis zum 31.10. eingegangen sein. 

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